Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege, erfolgt nach Ärztlicher Verordnung und wird von der Krankenkasse übernommen (nach § 37 ABS. 2 SGB V).
Wir stehen Ihnen mit Fachkompetenz für folgende Leistungen zur Seite:
Häusliche Pflege
Bei dieser Form der häuslichen Pflege haben Sie durch Einstufung in eine Pflegestufe die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekassen.
Hier unterstützen wir Sie bei folgenden Tätigkeiten des täglichen Lebens:
Leistungen
Als Empfänger von Unterstützungsleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- § 68 BSHG: Hilfe zur Pflege /Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
- § 69 b BSHG: Ergänzende Hilfen zur Pflege
Intensivpflege und Heimbeatmung
Viele Leistungen, die bisher allein in die Kompetenz einer Intensivstation fielen, sind mittlerweile auch im häuslichen Umfeld erlaubt. Der medizinische wie pflegerische Fortschritt macht es möglich und kommt damit den Bedürfnissen unserer Patienten sehr entgegen.
Etappenpflege
Wenn Pflegeleistungen reduziert werden können, ist das immer ein gutes Zeichen.
Denn es zeigt: Ihre gesundheitliche Gesamtsituation hat sich so verbessert, dass unsere Leistungen reduziert oder von einem konventionellen Pflegedienst übernommen werden können.
Verhinderungspflege
Es trägt in der Regel zum Wohlbefinden pflegebedürftiger Personen bei, wenn Angehörige oder andere nahestehenden Personen die Pflege übernehmen. Doch auch sie können einmal krankheitsbedingt ausfallen oder sich Urlaub oder eine andere Auszeit nehmen.