Als Empfänger von Unterstützungsleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- § 68 BSHG: Hilfe zur Pflege / Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
- § 69 b BSHG: Ergänzende Hilfen zur Pflege
Als Empfänger von Unterstützungsleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen: