Bei dieser Form der häuslichen Pflege haben Sie durch Einstufung in eine Pflegestufe die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekassen.
Hier unterstützen wir Sie bei folgenden Tätigkeiten des täglichen Lebens:
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfestellung und Übernahme der Körperpflege
- Baden/Duschen
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilität
- Hilfe bei der Abwicklung von Behördengängen und Arztbesuchen
- Hilfe bei Antragstellungen
- Hausbesuche für Pflegenachweise nach § 37.3 SGB, wenn Sie von Ihren Angehörigen gepflegt werden
- Verhinderungspflege/Ersatzpflege nach § 39 SGB XI